Otty ist nicht-binär, also weder sehr geehrte Frau noch sehr geehrter Herr Normalverbraucher. Will Otty online einkaufen gehen, gibt es zu Herrn und Frau Normalverbraucher einen bedeutenden Unterschied: Otty muss sich unter anderem dem Diskriminierungsrisiko der falschen Geschlechtsansprache aussetzen. Was das für Otty bedeutet und was Verbraucher*innenschutz mit Diskriminierung im digitalen Raum zu tun hat, beleuchtet dieser Essay mithilfe aktueller Ergebnisse der Diskriminierungsforschung.
In der Diskriminierungsforschung wird untersucht, wo, wie und warum historisch gewachsene Ungleichwertigkeitsvorstellungen und ungleiche Machtverhältnisse in einer Gesellschaft (wie Rassismus, Hetero-/Sexismus, Ableismus, Klassismus, Antisemitismus) zu ungerechtfertigter Ungleichbehandlung führen. Dabei versteht sie Diskriminierung nicht ausschließlich aus juristischer Perspektive. Ja, gerade wenn es um Verbraucher*innenschutz geht, stehen vor allem Regelungen und Gesetze im Fokus, die notwendig sind und Anwendung finden, um den Schutz von Kund*innen herzustellen oder fehlenden Schutz zu ahnden. So wird der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Bezug auf „den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum“ (AGG §2 (1)) definiert. Aber Diskriminierung muss immer auch breiter und aus anderen Perspektiven betrachtet werden. Denn welche diskriminierungsbezogenen Aspekte es letztendlich ins Gesetz schaffen (bspw. Anwendungsbereiche des AGG), ist Ergebnis eines politischen Aushandlungsprozesses, dem jahrzehntelanges politisches Engagement diverser Bewegungen marginalisierter Communitites vorausgeht (z.B. der Antirassismus-, Behindertenrechts- und queeren Bewegungen). Er findet immer in einem bestimmten Zeitgeist statt und daher umfasst die juristische Definition von Diskriminierung immer nur einen Ausschnitt des gesamten Phänomens. Momentan wird das AGG nach zwanzig Jahren reformiert – eine dringend notwendige Maßnahme, unter anderem weil Digitalisierung und der digitale Raum als Anwendungsfeld bisher keine expliziten Themen sind.
Eine aktuelle repräsentative Diskriminierungsbefragung in Deutschland zeigt, dass Menschen, die mit Diskriminierung konfrontiert sind, diese größtenteils in Bezug auf Güter und Dienstleistungen berichten. Dies verdeutlicht die gesellschaftspolitische Rolle, die der Verbraucher*innenschutz für den Diskriminierungsschutz in einer Gesellschaft spielt. Inwieweit die erlebten Diskriminierungserfahrungen im digitalen Raum stattfanden, lässt sich aus der Befragung nicht ableiten. Zunehmend rückt auch der digitale Raum als Ort von Diskriminierung in den Fokus der Forschung, beispielsweise die algorithmusbasierte Diskriminierung im Kontext von KI und automatisierten Entscheidungsprozessen. In Bezug auf individuelle Diskriminierungserfahrungen im digitalen Raum liegt der Fokus oftmals auf der Diskriminierung, die von Individuen ausgeht (z.B. Hate Speech) statt auf der technologisch institutionalisierten Ebene: Gerade im Kontext von Verbraucher*innenschutz und Diskriminierung bei Gütern und Dienstleistungen ist es jedoch wichtig, nicht ausschließlich auf Kommentarspalten zu schauen, sondern auf technische Tools, automatisierte Prozesse und algorithmusbasierte Instrumente im Onlinehandel.
Und damit zurück zu Otty: Um diese Leerstelle zu füllen, wurde in einer Studie des Forschungsprojekts „Diskriminierung bei Waren und Dienstleistungen im digitalen Raum“ eine fiktive nicht-binäre Person – also quasi Otty Normalverbraucher*in – in die hundert umsatzstärksten deutschen Onlineshops einkaufen geschickt. Die systematische Auswertung dieser ausufernden Shoppingtour zeigte, dass Otty schon bei der Eröffnung des Kund*innenkontos in 65 der 98 untersuchten Onlineshops nach dem Geschlecht gefragt wurde. Über die Hälfte der 65 Onlineshops boten keine nicht-binären Antwortoptionen an (n = 34). In 59 Onlineshops war die Geschlechtsangabe sogar verpflichtend, um shoppen zu gehen. Es zeigte sich, dass Otty in 33 Onlineshops gezwungen wurde, eine falsche binäre Geschlechtsangabe zu machen. Für nicht-binäre Personen stellt dies eine weitere Diskriminierung im Alltag dar. Auch wenn es sich vermeintlich um eine banale Situation handelt, sendet sie doch die Botschaft „Du existierst für uns nicht.“ Das Ergebnis veranschaulicht, wie automatisierte – für viele Menschen selbstverständliche – Abfragen zum Geschlecht diskriminierungskritisch zu hinterfragen sind. Und Otty hat den Einkaufsvorgang gerade erst begonnen. Auch in der automatisierten Begrüßungsmail des Shops oder der Kommunikation des Kund*innensupports kann es zu diskriminierenden Ansprachen kommen, zeigen die Projektergebnisse.
Die gesellschaftliche Norm der Zweigeschlechtlichkeit führt zu Diskriminierung von nicht-binären Personen, nicht nur in Kontexten wie Familie, Schule und Politik, sondern eben auch im digitalen Raum. Auch im Onlinehandel werden Menschen, die außerhalb und unabhängig der geschlechtlichen Zuschreibung Mann und Frau leben, oftmals – ob mit oder ohne Absicht – nicht mitgedacht, nicht angesprochen oder abgewertet. Im Resultat steht eine Ungleichbehandlung, die sich in zahlreiche ähnliche Alltagssituationen einreiht. Zum Schutz aller Verbraucher*innen gehört daher nicht nur der Schutz vor fehlender Fairness im Machtverhältnis zwischen Unternehmen und Kund*in. Verbraucher*innenschutz in einer demokratischen Gesellschaft, in welcher der digitale Raum als Lebensbereich immer mehr Bedeutung bekommt, sollte immer auch den Schutz vor Diskriminierung im Fokus haben, auf individueller und technologischer Ebene. Diskriminierungsschutz ist auch im Digitalen eine Kernaufgabe des Verbraucher*innenschutzes, so lange, bis alle Dienstleistungen, Produkte und digitale Verkaufsabläufe nicht mehr ausschließlich Herrn und Frau Normalverbraucher adressieren.
Über die Autorin
Janine Dieckmann ist promovierte Sozialpsychologin und Soziologin mit den Arbeitsschwerpunkten der interdisziplinären Diskriminierungsforschung und der Antidiskriminierungsarbeit. Seit 15 Jahren arbeitet sie wissenschaftlich an der Schnittstelle von Forschung, Zivilgesellschaft und Politik. Von 2016 bis 2025 war sie als wissenschaftliche Referentin, Bereichsleiterin „Diversität, Engagement und Diskriminierung“ und stellvertretende Institutsleitung am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft tätig. Seit 2025 ist sie mit PAR-ADA freiberuflich.